Badewärter/in (Schwimmbad)

Marktgemeinde Ebensee GemeindeamtTrauneckArbeitsagenturpublicada em 19/10/2026

Anforderungen

Allgemeine Voraussetzungen

  • Österreicher:in - diese Voraussetzung wird auch durch die Staatsangehörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Angehörigen Österreich auf Grund eines Abkommens (EWR bzw. EU) dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern:innen
  • persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
  • einwandfreies Vorleben

Besondere und unbedingt zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen:

  • Führerschein für Gruppe B
  • Einverständnis zur Leistung eines Bereitschaftsdienstes sowie zu Sonn- und Feiertagsdienst für z. B. Schneeräumung
  • handwerkliches Geschick
  • Absolvierung der dafür erforderlichen Ausbildungen (Giftsachkundekurs für Chlorgas, Rettungsschwimmer:in, Ausbildung zum:r Badewart:in)

Männliche Bewerber müssen den Präsenz- oder Zivildienst abgeleistet haben.

Wir bieten

  • Sehr kollegiale Arbeitsweise und flache Hierarchien
  • Krisensicherer Arbeitsplatz
  • Sozialleistungen wie Kinderbeihilfe und Fahrtkostenzuschuss
  • Krankenversicherung bei der Oö. KFG (Kranken- und Unfallfürsorge für Oö. Gemeinden)
  • Fundierte Aus- und Weiterbildungen
  • Automatische gesetzliche Gehaltsvorrückungen

Bewerbung

Bewerbungsfrist: 06.11.2026, 11:00 Uhr

Bewerbungen mit Lebenslauf und unbedingt mit folgenden vorerst erforderlichen Unterlagen (Geburtsurkunde, Kopie Reisepass und FS, Zeugnisse) sind bis spätestens, 06. November 2026, 11:00 Uhr, beim Marktgemeindeamt Ebensee am Traunsee einzubringen.

Bewerbungsbögen erhalten Sie beim Gemeindeamt Ebensee am Traunsee, Bürgerservicestelle oder auf unserer Homepage http://www.ebensee.at

Sonstiges

Beschäftigungsdauer u. - ausmaß: unbefristet, 40 Wochenstunden Dienstantritt: ehestmöglich Entlohnung: vor Absolvierung der Ausbildungen: VB neu GD 23 (mind. € 2.626,90 mtl. brutto) nach Absolvierung der Ausbildung: VB. neu GD 21 (mind. € 2.758,00 mtl. brutto) Anrechenbare Vordienstzeiten werden berücksichtigt.

Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unter Beiziehung des Personalbeirates.

Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.