Elementarpädagog:in mit oder ohne Gruppenführung

Stadtgemeinde SeekirchenSalzburg und UmgebungEURESveröffentlicht 17.09.2026

Die Stadtgemeinde Seekirchen sucht ehestmöglich 1 Elementarpädagog:in mit oder ohne Gruppenführung

Beschäftigungsausmaß: 20 bis 40 Wochenstunden, nach Vereinbarung

Beschäftigungsbeginn: ehestmöglich

Dienstort: Kleinkind- oder Kindergartengruppe

Zu den Aufgaben zählen:

  • Gestaltung eines wertschätzenden, an den Bedürfnissen der Kinder orientierten Bildungs- und Betreuungsalltags
  • Individuelle Förderung der Kinder sowie Beobachtung der kindlichen Entwicklung
  • Sicherstellung von Kindeswohl, Aufsichtspflicht und Schutzmaßnahmen
  • Planung und Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsarbeit - je nach Einsatzbereich eigenverantwortlich oder in Unterstützung der gruppenführenden Pädagogin
  • Zusammenarbeit mit Eltern im Rahmen der pädagogischen Arbeit
  • Dokumentation und Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit

Das bringen Sie mit:

  • Abgeschlossene Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BafEP mit Matura) oder gleichwertig
  • Erfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern von Vorteil
  • Wertschätzende, empathische und verantwortungsbewusste Haltung
  • Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und Reflexionsbereitschaft
  • Selbstständige, strukturierte Arbeitsweise
  • Engagement für Qualitätsentwicklung und Weiterbildung

Das bieten wir:

  • Eine vielseitige, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Regelmäßiger einrichtungsübergreifender Erfahrungsaustausch
  • Der Funktion entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Wertschätzende und kollegiale Arbeitsatmosphäre
  • Diverse Zusatzleistungen und -vorteile
  • Sechs Urlaubswochen ab dem 43. Lebensjahr
  • Vergünstigtes Mittagessen
  • Entlohnung nach dem Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz

Wir freuen uns:

Auf deine aussagekräftige Bewerbung an:

Astrid Weindl, MBA, 06212 / 7148

bewerbung@kinder.seekirchen.at Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.