EX-IN Genesungsbegleiter

Pflegeheim Pinecki GmbHBerlinstepstoneveröffentlicht 16.10.2026
Muss:Lead

Aufgaben

Ziele

  • Unterstützung der Pflegekräfte insbesondere im Umgang mit psychisch

kranken Erwachsenen

  • Aktivierung der Heimbewohner/Innen, Sicherung von bestehenden Res-

sourcen und Wiedergewinnung von verlorenen Fähigkeiten

  • Weckung und Förderung des Wunsches der/des Bewohners/In nach mehr

Selbständigkeit und des Willens, bei der Gewinnung größerer Selbständigkeit aktiv mitzuwirken

  • Mithilfe bei der Sicherung der opt imalen psychosozialen Betreuung der Be-

wohner/innen

  • Mithilfe bei der Neuentwicklung, Verbesserung und Umsetzung von Kon-

zepten zur Betreuung auch von gerontopsychiatrisch veränderten Bewohnern/Innen

  • Mithilfe und Mitgesta ltung bei der Entwicklung und Umsetzun g der Unter-

Betreuungsaufgaben

  • als ständige/r Ansprechpartner/In für die Bewohner/Innen präsent sein
  • Aufbau einer kontinuierl ichen und belastbaren Beziehung zu den Bewoh-

nern/Innen

  • Betreuung der Bewohner/Innen mit eingeschränkter All tagskompetenz un-

ter Berücksichtigung fachwissenschaftlicher Erkenntnisse insbesondere im Bereich psychischer Erkrankungen

  • Unterstützung beim Heimeinzug
  • Mithilfe bei der Angehörigenarbeit
  • Gestaltung des All tages der Heimbewohner/Innen unter Berücksichtigung

wiederkehrender täglicher Ereignisse wie etwa der Grund- und Behandlungspflege

  • Berücksichtigung der individuel len Bedürfnisse der Bewohner/Innen, ins-

besondere etwa des Zeitpunktes des morgendlichen Aufstehens

  • Beglei tung zum Arzt oder zu therapeutischen Maßnahmen und Informati-

onsweiterlei tung an Ärzte und Therapeuten

  • Beglei tung bei Behördengängen
  • Beglei tung bei Einkäufen und Freizeitaktivitäten
  • Gottesdienste besuchen, Friedhofsbesuche
  • den Bewohnern/Innen für Gespräche über Alltägl iches und ihre Sorgen zur

Verfügung stehen

  • gemeinsame Gartenarbeiten im Sommer
  • Spaziergänge
  • Brett- und Kartenspie le spielen
  • Gedächtnisübungen
  • Mithilfe bei der Biographiearbeit durch Führen von Gesprächen mit den

Bewohnern/Innen über ihr Leben

  • Beobachtung des Gesundheitszustands und des Verhaltens der Bewoh-

ner/Innen und Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens

  • Weitergabe von relevanten Informationen an die Pflegefachkräfte etwa im

Rahmen von Fal lbesprechungen

  • Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen

von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.

  • Motivat ion von Heimbewohner/innen zur Teilnahme an Veranstaltungen,

zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung usw.

  • Angemessene und umfassende Information de r Heimbewohner/innen in al-

len sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten; Information über medi- zinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kom- petenzen des Arztes, der Pflegedienstlei tung oder anderer berührt werden).

  • Beratung und ggf. Anleitung der Heimbewohner/innen, z.B. im Hinblick

auf das Ernährungsverhalten, die persönl iche Hygiene etc.

  • Förderung von Kontakten und gegenseit iger Hilfe der Heimbewohner/in-

nen untereinander

  • Sterbebegle itung

pflegerische Aufgaben (nur in Ausnahmefäll en, falls diese nicht aufschieb- bar sind)

  • Unterstützung bei einem Gang zur Toilette, aber nur in Ausnahmefällen,

fal ls keine Pflegekraft anwesend ist

  • Mithilfe bei der Sturzvermeidung, etwa achten auf festes Schuhwerk, kor-

Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen Die/der Genesungsbegleiter soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:

  • zu der Heimleitung
  • zu der Pflegedienstlei tung
  • zu der Quali tätsbeauftragten
  • zu den Pflegekräften
  • zu den Pflegehilfskräften
  • zu den Praktikanten/Innen
  • zu den Bewohnern/Innen
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Bewohnern /Innen nahestehenden

Personen

  • zu den Hausärzten
  • zu den Seelsorgern
  • zu den ehrenamtlichen Helfern
  • zum haustechnischen Dienst
  • zu den Ergotherapeuten/Innen und Krankengymnasten

Klausel

  • Im Bedarfsfa l l sind nach Anordnung von vorgesetzter Ste l le zusätzliche

Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im Pflegehandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Pflegehandbuches.

Anforderungen

fachliche Qualifikation

  • abgeschlossene EX-IN-Ausbildung zum Genesungsbegle iter

persönliche Grundfähigkeiten

  • körperliche und seelische Stabil i tät
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten
  • positive Einstel lung zur Arbeit mit psychisch kranken Menschen, mit pfle-

gebedürftigen al ten Menschen und Interesse an ihrer Biografie

  • Respektieren von Vielfal t und Unterschiedlichkeit
  • Fähigkeit, das eigene Erfahrungswissen anderen kommunizieren zu können
  • flexible, e igenständige und kreative Arbeit
  • Kommunikationsfreude und empathische Fähig keiten
  • Fähigkeit , Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung

Sonstiges

Wir bieten · Bezeichnung der Einrichtung · Pflegeheim Pinecki GmbH · Caspar-Theyß-Straße 23 · 14193 Berlin Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin Stel leninhaberin: N. N Bezeichnung der Stelle: EX-IN – Genesungsbegleiter/In Arbeitsbereich: Betreuung Arbeitszeit : 30 bis 38,5 Stunden pro Woche Vergütung / Eingruppierung: xxxx

direkte weisungsbefugte Vorgesetzte

  • Heimleitung
  • Pflegedienstlei tung
  • Leitung des sozia len Dienstes
  • examiniertes Fachpersonal

gleichgestellt

  • zusätzlichen Betreuungskräften nach §43 SGB XI
  • Pflegehilfskräften

weisungsbefugt

  • keinem

wird vertreten von

  • zusätzlichen Betreuungskräften nach §43 SGB XI