Wirtschaftsingenieur (m/w/d)

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)Garbsen, Region HannoverArbeitsagenturveröffentlicht 13.10.2026
Muss:Lead

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist unter anderem zuständig für Bau und Erhaltung von Bundes- und Landesstraßen in Niedersachsen sowie für die Kreisstraßen verschiedener Landkreise. Sie beschäftigt rund 2.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die unterschiedlichen Aufgaben werden zum einen in vier zentralen Geschäftsbereichen und zum anderen in 13 regionalen Geschäftsbereichen (ehem. Straßenbauämter) wahrgenommen.

In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist im

regionalen Geschäftsbereich Hannover bei der Straßenmeisterei Berenbostel

zum nächstmöglichen Zeitpunkt der

Arbeitsplatz/Dienstposten als

Leitung der Straßenmeisterei Berenbostel (w/m/d)

  • SM1BE -

Entgeltgruppe E 13 TV-L / Besoldungsgruppe A 13 NBesO unbefristet zu besetzen.

Leitung der Straßenmeisterei Berenbostel Verwaltung und Überwachung der Bundes- und Landesstraßen Koordination des Betriebsdienstes und der Straßenunterhaltung Steuerung der Ressourcen Bauüberwachung von Erhaltungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen Übernehmen der Verantwortung für eine zielgerichtete, sachgerechte und optimale Aufgabenerledigung Sicherstellung der Einhaltung haushaltsrechtlicher und tariflicher Gegebenheiten Vertreten und Darstellen der Straßenmeisterei sowie der Straßenbauverwaltung im Allgemeinen nach außen

Diese Aufgaben fallen ggf. auch außerhalb der üblichen Tagesarbeitszeiten an. Änderungen der Organisation und des Aufgabenbereiches bleiben vorbehalten.

Beamte (w/m/d) müssen über die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Straßenwesen oder Stadtbauwesen verfügen Arbeitnehmer (w/m/d) müssen mindestens über ein abgeschlossenes Studium (Bachelor/Diplom-FH) des Bau- bzw. Verkehrsingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesens mit Studienrichtung Bauingenieurwesen, Bautechnik bzw. über einen gleichwertigen Abschluss von vergleichbaren Studienrichtungen / Fachrichtungen verfügen. Gute Kenntnisse in Straßen- und Wegerecht (FStrG, NStrG), Bauvertrags- und Vergaberecht (VOB, VOL) sowie einschlägigen bautechnischen Normen sollten vorliegen. Fachwissen im Haushaltsrecht, Tarif- und Arbeitsrecht, Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsnormen und in Fachanwendungen (z. B. iTWO) ist wünschenswert. Die gängigen MS-Office Anwendungen müssen beherrscht werden.

Die Bereitschaft, fehlenden Sachverstand durch entsprechende Fortbildungen einzuholen, wird vorausgesetzt.

Ihre persönliche Qualifikation:

Bewerber (w/m/d) sollten neben der Fähigkeit zu zielorientierter, kooperativer Mitarbeiterführung über Durchsetzungsvermögen, Eigeninitiative sowie Organisationstalent und Verhandlungsgeschick verfügen. Darüber hinaus wird auf Gleichstellungs- und Sozialkompetenz sowie Kommunikationsfähigkeit Wert gelegt. Der Besitz eines PKW-Führerscheines ist für diesen Arbeitsplatz/Dienstposten zwingend erforderlich. Ihr Wohnsitz befindet sich in einer Entfernung zur Straßenmeisterei, die es Ihnen ermöglicht, Ihre dienstlichen Geschäfte ordnungsgemäß wahrzunehmen. Dabei muss es Ihnen auch möglich sein, innerhalb einer Stunde Fahrzeit alle in Ihrer Verantwortung liegenden Straßen und Brücken zu erreichen. (Interne Verfügungslage zur „Einschränkung der Wohnungswahl für Leiter und Leiterinnen der Meistereien“)

Beschäftigungsumfang in Vollzeit oder (vollzeitnaher) Teilzeit Entgeltgruppe 13 TV-L. (Für die Eingruppierung ist eine langjährige praktische Erfahrung (mind. 3 Jahre) erforderlich.) Besoldungsgruppe A 13 NBesO (Eine Planstelle steht zur Verfügung.) Attraktiver Arbeitsplatz/Dienstposten mit der Möglichkeit der persönlichen Entwicklung Flexible Arbeitszeiten (Funktionszeit/Gleitzeit) im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten Die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen Eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d) Eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L/NBesG 30 Tage jährlich Erholungsurlaub, ...