Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Bezirk: Steyr-Land Tätigkeit: Begleitung & Betreuung Beschäftigung: 31,25 Std./W.
Verfügbarkeit: 01.11.2026
Mit Menschen wachsen. Das Motto der Lebenshilfe OÖ als Arbeitgeberin für über 1.700 Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und Zivildiener.
Wie wir dieses Motto an deinem neuen Arbeitsplatz umsetzen siehst du hier: https://ooe.lebenshilfe.org/standorte/wohneinrichtungen/wohnhaus-weyer
Wir bieten
- Zeit für Pflege
- Fachdienst Pflege, der dich gerne bei pflegerischen Fachfragen berät
- krisensicherer Arbeitsplatz mit Sinn und Haltung
- vergünstigtes Essen und Kinderzuschuss
- 2 zusätzliche Urlaubstage
- umfangreiches Weiterbildungsprogramm mit Recht auf Dienstfreistellung für 3 Tage pro
Jahr
- Supervisionen, Sabbatical und vieles mehr
Dein Monatsgehalt (14 Mal) als ausgebildete:r Mitarbeiter:innen beträgt laut SWÖ- Kollektivvertrag, für 37 Stunden pro Woche je nach Berufserfahrung € 3.074,80 - 3.538,90 Euro brutto. Dazu kommt die SEG-Zulage.
Deine Aufgaben
Du begleitest und betreust Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, die Unterstützungsbedarf haben und herausfordernde Verhaltensweisen mitbringen. Dabei stellst du die selbstbestimmte Lebensgestaltung der zu begleitenden Menschen in den Mittelpunkt deines Tuns.
Du gestaltest in dieser abwechslungsreichen Tätigkeit den Wohnalltag unserer Bewohner:innen und unterstützt sie bei der Basisversorgung (Körperpflege, Essen, Hygiene, Gesundheitsvorsorge).
Deine Kompetenzen
- abgeschlossene Ausbildung lt. GuKG mit vorhandener Eintragung im Gesundheitsberuferegister
- zeitliche Flexibilität (spontanes Einspringen wird finanziell abgegolten)
- eigenverantwortliches Arbeiten
- auch in schwierigen Situationen Ruhe und Klarheit zu bewahren
- Freude an der Arbeit mit Menschen und ein offenes aufeinander zugehen
- Bereitschaft das pflegerische Wissen aktuell zu halten
Noch Fragen? Einfach melden! Claudia Hagauer - Einrichtungsleitung +43 7355 60209 https://ooe.lebenshilfe.org/standorte/wohneinrichtungen/wohnhaus-weyer
Wir weisen darauf hin, dass wir die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch entstehen (wie z.B. Kosten für die Erstellung der Bewerbungs- unterlagen, Anreise, Verpflegung und Übernachtungskosten), nicht ersetzt werden.