FRÜHSTÜCKSKRAFT (m/w/d)
Wir sind ein Landgasthof mit angeschlossenem 3-Sterne-Hotel im Herzen von Kramsach, einem perfekten Ausgangsort für Naturerlebnis und Sport im Sommer wie im Winter. Das Naturschutzgebiet Kramsacher Seenlandschaft oder die ausgezeichneten Schigebiete Alpbach und Grossraum Zillertal liegen "um die Ecke".
Für unser Hotel und unseren Gasthof in Kramsach suchen wir eine freundliche und zuverlässige Frühstückskraft (m/w/d) zur Verstärkung unseres Teams. 1 FRÜHSTÜCKSKRAFT (m/w/d) Ihre Aufgaben:
- Vorbereitung und Betreuung des Frühstücksbuffets
- Freundliche Betreuung unserer Hotelgäste
- Nachfüllen von Speisen und Getränken
- Abräumen und Reinigen der Tische
- Abspülen und verräumen des Geschirrs
- Vorbereitungs- und Reinigungsarbeiten im Frühstücksbereich
Das bringen Sie mit:
- Freude am Umgang mit Gästen und Kollegen
- Freundliches und gepflegtes Auftreten
- Zuverlässige und selbstständige Arbeitsweise
- Bereitschaft zu Arbeitszeiten am Morgen sowie an Wochenenden und Feiertagen
- Gute Deutschkenntnisse sind für die Kommunikation mit unseren Gästen unbedingt erforderlich
- Berufserfahrung ist von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig
Wir bieten:
- Eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle nach Vereinbarung
- Geregelte Arbeitszeiten am Vormittag
- Ein familiäres und bodenständiges Arbeitsumfeld
- Kostenlose Verpflegung während der Arbeitszeit
- Entlohnung laut Kollektivvertrag mit Bereitschaft zur Überzahlung, abhängig von Erfahrung und Qualifikation
Wir freuen uns auf eine freundliche und motivierte Person, die gerne mit Menschen arbeitet und unser Team langfristig unterstützen möchte.
Bitte bewerben Sie sich nach telefonischer Terminvereinbarung unter 05337/62286 bei Herrn Johannes Gang oder schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per Mail an info@gappen.at
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Landgasthof GAPPEN
Achenrain 58
6233 Kramsach
https://www.gappen.at Das Mindestentgelt für die Stelle als FRÜHSTÜCKSKRAFT (m/w/d) beträgt 2.026,00 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.