🧒🚾FACHKRÄFTE & QUEREINSTEIGENDE als Kita - & Schulbegleitung (m/w/d) gesucht 🚾

GeMeinSam DĂŒsseldorf gUG (haftungsbeschrĂ€nkt)HildenArbeitsagenturveröffentlicht 27.08.2026

Eine langfristige, verlĂ€ssliche Begleitung der uns anvertrauten Kinder liegt uns am Herzen. Deshalb ist es uns wichtig, dass Sie sich im Vorfeld sicher sind, dass Sie mit dem Angebot und Vorgaben unseres Unternehmens einverstanden sind. SpĂ€testens, wenn wir Ihnen ein Kind / eine Familie vorstellen erwarten wir, dass Sie keine Versprechungen machen, die Sie nicht bereit sind einzuhalten! Unsere Klienten sind das Herz unseres Unternehmens und wir richten uns nach deren BedĂŒrfnissen.

Wir suchen neue FachkrÀfte und Quereinsteigende (m/w/d)

als Kita- und Schulbegleitung fĂŒr Hilden und den sĂŒdlichen Kreis Mettmann mit Haan, Langenfeld und Monheim.

Auch wenn Sie hauptsÀchlich einem Kind zugeteilt sind (Bestandskind) werden Sie nach kurzer Einarbeitungszeit bei anderen Kindern in Kitas oder Schule eine abwesende Kollegin vertreten.

Unsere Klienten erhalten einen Kostenbescheid, der den Rahmen und die Zeiten der Betreuung regelt.

Wenn Sie eine Schulbegleiter-Rolle eingehen möchten, erhalten Sie einen Basisvertrag, welcher Ihnen eine Sicherung der schulfreien Tagen ermöglicht, da wir einen gewissen Mehrstundenanteil, den Sie ansammeln, in den Sommerferien auszahlen.

Alle unsere Mitarbeiter erhalten einen Basisvertrag ĂŒber 15 Wochenstunden mit einer Regelung zur Auszahlung von Mehrarbeitsstunden.

Bei uns erhalten Sie als geschÀtzter Mitarbeiter:

12 MonatsgehÀlter

Einen Jahressonderbonus ( zwischen 1000-2500 Euro) gibt es nach der Probezeit ĂŒber ein Bonussystem, der von der Betriebszugehörigkeit und Ihrer VerlĂ€sslichkeit abhĂ€ngig ist.

Wir bezuschussen Ihre betrieblichen Altersvorsorge und das Job-Ticket.

Sie erhalten einen Fahrtkostenzuschuß.

GeMeinSam gUG arbeitet digital und zur Erfassung Ihrer Arbeitszeit benötigen Sie ein Smartphone, fĂŒr die Nutzung dieses erhalten Sie einen monatlichen Ausgleichsbetrag.

Quartalsweise finden kollegiale Treffen mit allen Kollegen statt und es gibt ein internes Schulungsprogramm.

Ist Ihr Bestandskind an einzelnen Tagen nicht in der Einrichtung, können Sie sich digital ĂŒber unsere Zeiterfassungs-APP auf freie Schichten Ihrer Abwesenden Kollegen bewerben. Dasselbe gilt fĂŒr Schulbegleitungen, die auch wĂ€hrend der Ferienzeiten einen Einsatz wĂŒnschen.

Das Arbeitsschutzgesetz gibt eine verpflichtende Pause von 30 Minuten spÀtestens nach sechs Arbeitsstunden vor.

Wir gewĂ€hren zu dem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen, 7 weitere Tage. Urlaube können in der Regel nur in den Schließungstagen der Einrichtung gewĂ€hrt werden. Schulbegleitungen können Urlaubstage ausschließlich an den unterrichtsfreien Tagen erhalten. Kita-Assistenzen nehmen ihren ‚Haupturlaub‘ (3 Wochen) wĂ€hrend der Schließungszeiten der Kita. Alle Kindertageseinrichtungen sind zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. ZusĂ€tzlich gewĂ€hren wir 3 betriebliche Schließstage an Rosenmontag, Heiligabend und Sylvester, Somit kommen Sie auf 30 arbeitsfreie Tage.

**Verpflichtungen**

  1. Pflicht zur Masernimpfung Seit 01.03.2020 besteht in Kitas und Schulen die Impfpflicht gegen Masern. Bei allen, die vor 1970 geboren sind, geht man davon aus, dass sie Kontakt zu Masern hatten und daher geschĂŒtzt sind. Eine Kopie des Impfausweises mit einer zweifachen Masernimpfung oder einem Titertest ist bereits den Bewerbungsunterlagen zuzufĂŒgen.
  2. FĂŒr Schulbegleitungen ist ein erfolgreich absolvierter C1 Deutsch-Kurs Voraussetzung.
  3. FĂŒr Kitabegleitungen ist ein erfolgreich absolvierter B2 Deutsch-Kurs Voraussetzung.
  4. Ein erweitertes polizeiliches FĂŒhrungszeugnis, ohne Eintrag ist die Voraussetzung fĂŒr eine Einstellung.
  5. Datenschutz- und SchweigepflichterklÀrung

Der Stundenlohn richtet sich nach Qualifikation und Ausbildung. Der Rahmenvertrag (NRW) regelt die Gruppierung von FachkrÀften und sogenannten Nicht-FachkrÀften.