Mitarbeiter (m/w/d) Passagierabfertigung in Finkenwerder zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit / Minijob
Das wird Dein Aufgabenbereich:
Du gibst unserer Firma ein Gesicht mit Deiner immer freundlichen und hilfsbereiten Art. Für unsere Passagiere bist Du der erste Ansprechpartner, vom Check-in bis zum Boarding am Gate. Unser Passenger Service zeichnet sich durch Kunden- und Serviceorientierung, eine geduldige Art sowie durch freundlichkeit und souveränes Auftreten aus. Zu Deinen Aufgaben gehören unter anderem folgende Tätigkeiten:
Qualifizierte Durchführung von Check-In und Boarding nach Kundenvorgaben
Betreuung der Fluggäste, inkl. unbegleitet reisender Kinder und hilfsbedürftiger Menschen
Wahrnehmen der im Falle von Verspätungen auftretenden Aufgaben
Koordination und Durchführung aller Prozesse am Boardinggate in Zusammenarbeit mit dem Rampagent
Vor- und Nachbereitung von Flügen
Email- und Telexkommunikation
Das bringst du mit:
Erfahrung als Check-In / Boarding Agent (in)
Erfahrung in den Abfertigungssystemen I-Port von Vorteil
Serviceorientiertes, gepflegtes und freundliches Auftreten
Du bist Lösungsorientiert und behältst auch in schwierigen Situationen die Ruhe
Gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Du bist belastbar und ein Teamplayer
Flexibilität und Bereitschaft zu Schichtdiensten sind für Dich selbstverständlich.
Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung von Vorteil
Darauf kannst Du dich freuen:
Ein internationales spannendes und aufregendes Arbeitsumfeld
Ein positives Arbeitsklima
Steuer- und sozialversicherungsfreie Schichtzulagen (25%, Nacht-, 50% Sonntags- und 100% Feiertagszuschlag)
Uniform wird gestellt
Cooperate Benefits, wie vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten bei namhaften Unternehmen
betriebliche Altersversorgung
So geht es weiter
Eine Herausforderung in einem lebhaften Umfeld wartet auf Dich, haben wir Dein Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Deine vollständigen Online-Bewerbungsunterlagen https://www.germanaviation.com/career/
Die Erstattung von Fahrkosten für Vorstellungsgespräche gemäß §670 BGB ist ausgeschlossen.