Saucier/e
Über das Unternehmen
Sie möchten gerne in einem erfolgsorientierten Team in der gehobenen Hotellerie arbeiten? Dann sind Sie bei uns goldrichtig! Familiär geführtes 5*Wellness- und Sporthotel DER LÄRCHENHOF inmitten der Kitzbüheler Alpen in Tirol sucht 1 Saucier/e Arbeiten Sie in einem der Top-Ferienhotels Österreichs in den Kitzbüheler Alpen und werden Sie Teil eines engagierten Teams in der gehobenen Gastronomie.
Aufgaben
¿ Tätigkeiten
- Zubereitung von Speisen in der À-la-carte-Küche
- Mitarbeit in der gehobenen Gastronomie
- Fachgerechtes Anrichten von Speisen und Soßen
- Speisen vorbereiten
Anforderungen
¿ Anforderungen
- Entsprechende Praxis von Vorteil
- Erfahrung in der gehobenen Gastronomie wünschenswert
- Einsatzfreude, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- Erfahrung mit À-la-carte-Küche
Wir bieten
¿ Wir bieten
- Anstellung in einem der Top-Ferienhotels Österreichs in den Kitzbüheler Alpen
- Engagierter und erfolgsorientierter Kolleg_innenkreis
- Gute Verdienstmöglichkeiten
- Jahres- oder Saisonstelle
- Geregelte Dienst- und Freizeiten
- Freie Kost und Logis
- Benutzung der Fitnessräume, des Tennis- und Golfplatzes
- Ermäßigungen im Hotel, in der Schönheitsfarm und im MILON Zirkel
- Ermäßigung im Panoramabad St. Johann
- 50 % Ermäßigung beim hauseigenen Skilift
- Dauerhafte Rabatte durch Angebote von Corporate Benefits
- Freies WLAN in den Personalzimmern
- Kinderbetreuung im Bedarfsfall
- Lohn/Gehalt nach Kollektiv, mit hoher Bereitschaft zur Überzahlung gemäß Qualifikation und Arbeitszeit
- 13. und 14. Monatsgehalt
Bewerbung
¿ Kontakt & Bewerbung Ferienhotel DER LÄRCHENHOF Ansprechperson: Frau Mathé ¿ karriere@laerchenhof-tirol.at ¿ https://www.laerchenhof-tirol.at/
Ausschließlich schriftliche Bewerbungen mit dem Vermerk "Bewerbung". Das Mindestentgelt für die Stelle als Saucier/e beträgt 2.232,00 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.
Sonstiges
¿ Hinweis zur Entlohnung Die u.a. Bruttomindestentlohnung bezieht sich auf Basis einer 40-Stunden-Woche.
Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestentgelt bezieht sich ausschließlich auf den Brutto-Basiswert der gesetzlichen Normalarbeitszeit. Allfällige Zuschläge darin nicht enthalten und werden zusätzlich abgegolten.
Ansprechpartner
Vom Arbeitgeber in der Anzeige genannt — für Fragen und deine Bewerbung.