Richter am Zwangsmassnahmengericht

Etat de FribourgFribourg / FreiburgEURESveröffentlicht 21.09.2026
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Sie möchten zur Entwicklung des Kantons Freiburg beitragen, haben den Geist des öffentlichen Dienstes und suchen eine abwechslungsreiche Stelle, die Sinn ergibt? Beim Staat Freiburg arbeiten Sie für den grössten Arbeitgeber des Kantons. Die kantonale Verwaltung und ihre Betriebe sind aufmerksam, dynamisch und zukunftsorientiert und stehen im Dienste der Freiburger Bevölkerung.

Richter am Zwangsmassnahmengericht

Wie Sie sich bewerben

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Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungen müssen ein Motivationsschreiben, einen kurzen Lebenslauf, aktuelle Auszüge aus dem Strafregister und dem Betreibungsregister (nicht älter als ein Jahr) enthalten. Vergessen Sie nicht, das auf der Website des Conseil de la magistrature erwähnte entsprechende Formular auszufüllen.

Stellenbeschreibung

Das Zwangsmassnahmengericht (TMC) ist die zuständige kantonale Behörde, um auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der Richter des Jugendstrafgerichts, der Polizei, eines erstinstanzlichen Gerichts, des Service de l'exécution des sanctions pénales et de la probation sowie des Service de la population et des migrants besonders einschneidende Zwangsmassnahmen sowohl auf strafrechtlicher als auch auf administrativer Ebene zu genehmigen. Seine Entscheidungen werden von einem oder einer Einzelrichter/in gefällt.

Gewünschtes Profil

  • Anwaltspatent, Lizenz oder Master in Recht und Nachweis ausreichender praktischer Kenntnisse für die Ausübung der Funktion
  • Nachgewiesene Kompetenzen im Strafrecht
  • 60 % Stelle, die eine hohe Verfügbarkeit erfordert, um die Pikettdienste sicherzustellen
  • Aktive kantonale Staatsbürgerschaft. Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnhaft sein.
  • Die Bewerber dürfen nicht im Konkurs stehen und dürfen nicht wegen Taten, die mit der Funktion unvereinbar sind, strafrechtlich verurteilt worden sein
  • Beherrschung der deutschen und der französischen Sprache. Die gewählte Person muss Dossiers in beiden Sprachen bearbeiten können

Kontaktpersonen

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