Lehrausbildung zum/zur Rauchfangkehrer_in (m/w/d)

Schwarzmann Melitta· Weinviertel· EURES· publicat 16.07.2026

Der Erfolg von drei Generationen kann nicht irren - das Familienunternehmen Schwarzmann Melitta e.U. zählt zu den Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperten auf ihrem Gebiet. 1 Lehrausbildung zum/zur Rauchfangkehrer_in (m/w/d) in 18 Monaten mit LAP - in 2136 Laa an der Thaya - Firma Schwarzmann Melitta e.U.

Bei uns lernst Du:

  • Kamine sowie Feuerstätten kehren, reinigen und kontrollieren
  • Emissionen von Heizanlagen messen
  • Befundung von Abgasanlangen und Feuerstätten
  • Überprüfung und Wartung von Feuerlöscher ( nach entsprechender Ausbildung )
  • Beratung zu Feuerstätten, Energiesparmaßnahmen, Umwelt - und Klimaschutz

Dein Profil:

  • den Arbeitsanforderungen entsprechende Deutschkenntnisse
  • du bist körperlich fit und schwindelfrei
  • du bist pünktlich und pflichtbewusst
  • du besitzt einen Führerschein Klasse B

Was dich bei und erwartet:

  • die Mitarbeit in einem familiären geführten Handwerksunternehmen
  • zukunftssicherer Arbeitsplatz
  • ein interessantes und vielfältiges Aufgabengebiet
  • fachliche sowie persönliche Entwicklungsmöglichkeiten

Im Rahmen der AQUA Ausbildung erhältst du weiterhin Arbeitslosengeld, Notstandhilfe oder Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes und zusätzlich monatlich einen Schulungszuschlag von bis €12,45.

Ziel: Eintritt in ein ordentliches Dienstverhältnis im selben Unternehmen nach Ausbildungsende; bei einem ausgelernten Mitarbeiter mit positivem Lehrabschluss beträgt das Einstiegsgehalt ab € 2.242 (Brutto)

Ziel: Eintritt in ein ordentliches Dienstverhältnis im selben Unternehmen nach Ausbildungsende; bei einem ausgelernten Mitarbeiter mit positivem Lehrabschluss beträgt das Einstiegsgehalt ab € 2.242 (Brutto)

Bitte sende Deine Bewerbungsunterlagen ( Lebenslauf mit Foto, Bewerbungsschreiben, unter Angaben der Tätigkeit) per E-Mail. an: Frau Cornelia Löffler, cl@aganjk.at Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.