Sozialpädagogische Fachkraft, Erzieher*in (Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin)
AWO-Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.Bielefeld, Gütersloh, Herford, Lippe, Minden-LübbeckeEURESpubblicata il 21/07/2026
In unserer Einrichtung Kita/Familienzentrum "Weststraße" in Werther ist zum frühestmöglichen Eintrittstermin folgende Stelle neu zu besetzen:
Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d)
Die Stelle umfasst 35 Wochenstunden und ist befristet längstens bis zum 31.12.2026 (Vertretung). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe S8a.
- Aufbau von verlässlichen Beziehungen zu Kindern
- Entwicklungsbegleitung von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen im Rahmen des Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsauftrags der Einrichtung
- Gestaltung und Dokumentation der pädagog. Arbeit sowie Durchführung von Beobachtungen
- Kontinuierliche konzeptionelle Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit auf Grundlage der Kinderrechte sowie der fachlichen Standards
- Zusammenarbeit im Team sowie mit Eltern, Schulen und sonstigen Institutionen entsprechend dem Leitbild der AWO
- Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieherin oder vergleichbar
- Erfahrung in der pädagog. Arbeit mit Kindern verschiedener Altersgruppen
- Sicherer Umgang mit Methoden und Instrumenten der Beobachtung
- Identifikation mit den AWO-Werten und den Kinderrechten
- Kommunikative Kompetenz, wertschätzendes Verhalten und teamorientierte Persönlichkeit
- Konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten sowie innovative Denkweise
- Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
- Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
- Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100% Zuschuss
- Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits (online und vor Ort)
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Gut zu wissen:
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen