Staplerfahrer (m/w/d) 16,08 EUR Intersnack in Alsbach-Hähnlein

Adecco Personaldienstleistungen GmbHAlsbach-Hähnlein, Darmstadt-DieburgArbeitsagenturfoilsithe 15/09/2026

Damit funny-frisch, Chio, ültje oder POM-BÄR ihren Weg durch die Logistik nehmen können, müssen Waren im Hintergrund zuverlässig bewegt und bereitgestellt werden. Als Staplerfahrer (m/w/d) bei Intersnack in Alsbach-Hähnlein bist du genau dafür zuständig: Du hältst den Warenfluss in Bewegung und bringst deine Erfahrung auf dem Stapler täglich ein. Ein echter Pluspunkt am Standort: Intersnack in Alsbach-Hähnlein ist gut mit Bus und Bahn erreichbar. Die vorliegende Stelle ist im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zu besetzen.

Staplerfahrer (m/w/d) 16,08 € Intersnack in Alsbach-Hähnlein

Ihre Aufgaben:

  • Waren mit dem Stapler be- und entladen
  • Transporte innerhalb des Lagers übernehmen
  • Waren kommissionieren und für den Versand zusammenstellen
  • Materialien und Paletten an den vorgesehenen Bereichen bereitstellen
  • Mit sicherem Fahren zu zuverlässigen Abläufen im Lager beitragen

Ihre Qualifikationen:

  • Gültiger Staplerschein und praktische Fahrerfahrung notwendig
  • Sicherer Umgang mit dem Stapler im Lager
  • Deutschkenntnisse mindestens auf B1-Niveau
  • Bereitschaft zur 3-Schicht mit Früh-, Spät- und Nachtschicht
  • Zuverlässige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise

Was Sie erwartet:

  • 16,08 € pro Stunde
  • Zusätzliche Schichtzulagen
  • Gute Erreichbarkeit mit Bus und Bahn
  • Einsatz bei Intersnack und damit bei einem der bekanntesten Snackhersteller Deutschlands
  • Persönliche Betreuung durch dein Adecco-Team während des gesamten Einsatzes

Du möchtest nicht nur Ware von A nach B bewegen, sondern in der Logistik hinter bekannten Snackmarken mitarbeiten? Dann wartet bei Intersnack in Alsbach-Hähnlein ein Job, bei dem deine Staplerpraxis zählt. Adecco ist Nr. 1 der Lünendonk-Liste 2026 und kununu Top Company 2026 – bewirb dich jetzt als Staplerfahrer (m/w/d) und starte deinen nächsten Einsatz bei Intersnack.\n\nSämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.