eines/r Mitarbeiters/in mit der Möglichkeit die Funktion des Kassenverwalters und die Leitung der Buchhaltung

Stadtgemeinde Retz· Weinviertel· EURES· publié le 03/07/2026
Indispensable :Lead

Die Stadtgemeinde Retz schreibt für den Bereich Buchhaltung die Stelle 1 eines/r Mitarbeiters/in mit der Möglichkeit die Funktion des Kassenverwalters und die Leitung der Buchhaltung zu übernehmen, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden, zum ehestmöglichen Eintritt aus.

Anforderungsprofil

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Staatsbürgerschaft
  • abgeschlossene berufsbildende, kaufmännische mittlere oder höhere Schule oder abgeschlossene Lehre

Bürokaufmann bzw. -kauffrau oder Verwaltungsassistent oder -assistentin

  • bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst
  • Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung von Vorteil, jedoch nicht Bedingung
  • sehr gute EDV-Kenntnisse
  • Erfahrung im Bereich Buchhaltung und Lohnverrechnung
  • selbstständiges Arbeiten & Teamfähigkeit
  • sehr gute Kommunikationsfähigkeit
  • Bereitschaft zur Fortbildung und Ablegung der Dienstprüfung innerhalb von 3 Jahren
  • Eigenverantwortung, Genauigkeit und Sorgfalt
  • Freude an der Mitarbeit in der Gemeinde

Aufgabengebiet

  • Abwicklung aller Agenden des Kassenwesens und des Buchhaltungsdienstes
  • Beleg- und Rechnungsprüfung
  • Erstellung Voranschlag und Rechnungsabschluss
  • Finanz- und Steuerbuchhaltung
  • Haushaltsüberwachung und Controlling
  • Vorschreibung von Steuern, Abgaben und Gebühren

Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 (NÖ GBedG 2025) in der jeweils geltenden Fassung. Anrechnung von Vordienstzeiten bei einschlägiger Berufserfahrung. Die Einreihung erfolgt in Verwendungsgruppe V1, Tätigkeitsprofil 4.1.

Bei Übernahme der Funktion des Kassenverwalters und Leitung der Buchhaltung, erfolgt die Überleitung in den entsprechenden Funktionsdienstposten mit Funktionszulage (FL1) und Personalzulage. Bewerber/innen müssen die Aufnahmeerfordernisse nach § 10 NÖ GBedG 2025 idgF erfüllen.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, die inkl. Motivationsschreiben, Lebenslauf und Foto, Zeugnissen bzw. sonstigen Nachweisen schriftlich bis spätestens 15. August 2026 bei der Stadtgemeinde Retz per Post oder vorzugsweise auf elektronischem Weg (E-Mail: office@stadtgemeinde-retz.at) eingelangt sein muss. Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.