Arzt / Ärztin für Arbeitsinspektion

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzVöcklabruck, Linz, St. Pölten, Graz, Leoben, Klagenfurtstepstoneavaldatud 02.09.2026
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Sie sind Ärzt:in, interessieren sich für den Bereich der Arbeitsmedizin und können sich vorstellen nicht mehr klinisch tätig zu sein? Sie wünschen sich geregelte Arbeitszeiten ohne Wochenend-, Nacht- und Feiertagsdienste mit guter Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ansprechender Entlohnung? Dann erwartet Sie bei uns ein vielfältiges und spannendes Aufgabengebiet mit hervorragenden Rahmenbedingungen!

In der Arbeitsinspektion – Arbeitsinspektorat Oberösterreich West (Vöcklabruck) oder Arbeitsinspektorat Oberösterreich Ost (Linz) oder Arbeitsinspektorat NÖ Wald- & Mostviertel (St. Pölten) sowie Arbeitsinspektorat Steiermark (Leoben oder Graz) und Arbeitsinspektorat Kärnten (Klagenfurt) – des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist die Aufnahme einer Ärztin bzw. eines Arztes für die Funktion als Arbeitsinspektionsärztin bzw. Arbeitsinspektionsarzt vorgesehen. Es ist beabsichtigt, diesen Arbeitsplatz ehestmöglich unbefristet zu besetzen.

Die Arbeitsinspektion überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen in den Betrieben. Wir betreuen ca. 250.000 Betriebsstätten mit über 3 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. So tragen wir bei zur

Vermeidung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen

Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

gesellschaftlichen Akzeptanz des Arbeitsschutzes

Weitere Informationen:

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Agenda/Die_Arbeitsinspektion/Die_Arbeitsinspektion.html

Aufgaben und Tätigkeiten

Kontrolle von Arbeitsstätten (vorwiegend in Betrieben mit besonderer Gesundheitsgefährdung, jedoch alle Wirtschaftsklassen und Arbeitsstättengrößen) hinsichtlich der arbeitshygienischen Aspekte des Arbeitsschutzes

Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern, Betriebsrätinnen und Betriebsräten, udgl. in arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen, toxikologischen, ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen z.B. hinsichtl. Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, gesundheitliche Eignung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für bestimmte Tätigkeiten

Bearbeitung und Beurteilung der ärztlichen Befunde betreffend Untersuchungen nach dem 5. Abschnitt des ASchG

spezielle Erhebungen, Erfassung und Bearbeitung von arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten

Freistellungen nach § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz

Beratung hinsichtlich Arbeitsplatzwechsel, Eingliederung und Arbeitsplatzbewertung behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Beratung hinsichtlich des Einsatzes von Jugendlichen und graviden Arbeitnehmerinnen für bestimmte Tätigkeiten

Unterstützung bei der Bewertung und Beurteilung von Arbeitsstoffen

Unterstützung von Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren bei Fragestellungen, die eine arbeitsmedizinische Expertise erfordern

Erfordernisse

österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt

volle Handlungsfähigkeit

persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind

Abschluss eines Hochschulstudiums der Fachrichtung Medizin

Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt

Absolvierung einer anerkannten arbeitsmedizinischen Ausbildung von Vorteil; diese kann jedoch auch im Rahmen des Dienstverhältnisses absolviert werden

körperliche Eignung für den Außendienst

Verhandlungsgeschick und Fähigkeit zur Anpassung an die jeweilige Gesprächspartnerin bzw. den jeweiligen Gesprächspartner

Kommunikationsfähigkeit und Problemlösungsfähigkeit

soziale Kompetenz und Freude an der Arbeit im Team

gutes sprachliches Ausdrucksvermögen

Wir bieten

eine verantwortungsvolle und sinnstiftende Tätigkeit

Einbindung in eine wertschätzende und teamorientierte Arbeitsumgebung

hochwertige Aus- und Weiterbildung am Arbeitsplatz

familienfreundliche Arbeitsbedingungen

flexibles Gleitzeitmodell zur Unterstützung der Work-Life-Balance

erhöhte Flexibilität durch Mobile-Working

zahlreiche freiwillige Sozialleistungen sowie Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung

zeitgemäße technische Ausstattung

Das Monatsentgelt (sondervertragliches Entgelt) beträgt mindestens € 7.758,43 brutto (erste Entlohnungsstufe). Dieses erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.

Durch die (ausschließliche) Tätigkeit als Arbeitsinspektionsärztin bzw. Arbeitsinspektionsarzt besteht die Möglichkeit als außerordentliches Mitglied der Ärztekammer geführt zu werden. Damit entfällt die Beitragspflicht für die Kammerumlage und den Wohlfahrtsfonds.

Jobdetails

Wertigkeit/Einstufung: VB/SV

Dienststelle:

Arbeitsinspektorat Oberösterreich West oder

Arbeitsinspektorat Oberösterreich Ost oder

Arbeitsinspektorat NÖ Wald- & Mostviertel

sowie Arbeitsinspektorat Steiermark und

Arbeitsinspektorat Kärnten

Dienstort: Vöcklabruck oder Linz oder St. Pölten, Graz oder Leoben, Klagenfurt

Vertragsart: Unbefristet

Beschäftigungsausmaß: Vollzeit

Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich

Ende der Bewerbungsfrist: 31.12.2026

Monatsbezug/-entgelt mindestens: mind. € 7.758,43 brutto (VB/SV)

Referenzcode: BMASGPK-26-0243

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Ihre Bewerbung umfasst idealerweise ein ausführliches Bewerbungsschreiben, einen Lebenslauf und Nachweise der in der Ausschreibung genannten Erfordernisse.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, so richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe des Referenzcodes bis spätestens 31.12.2026 per E-Mail an recruiting@sozialministerium.gv.at . Verspätet einlangende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Auswahlverfahren: Aufnahmegespräch in Form eines strukturierten Interviews

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO:

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zum Zweck der Auswahl und des Personalmanagements verarbeitet. Sie werden insbesondere in elektronischen Akten gespeichert, die zum jeweiligen Besetzungsverfahren geführt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMASGPK finden Sie unter https://www.sozialministerium.gv.at/Ministerium/Rechtliches-und-Foerderungen/Datenschutz.html

Kontaktinformation

Für weitere Fragen steht Ihnen das Recruiting-Team für die Arbeitsinspektorate (Abt. I/A/5) unter recruiting@sozialministerium.gv.at gerne zur Verfügung.