Examinierte Pflegefachkraft (m/w)
Ihre Aufgaben
Ziele:
Erhaltung e iner mögl ichst selbständigen Lebensgestal tung durch individu-
elle, ganzheitl iche und aktivierende Pflege und Betreuung
Anpassung der Pflege an den jewei l igen Gesundheitszustand und die Be-
dürfnisse des Heimbewohners
Förderung der Lebenszufriedenheit
menschenwürdige Begleitung Sterbender
Beachtung der Quali tätspoli tik und des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrich-
tung
aktive Förderung des guten Betriebsk l imas
wirtschaftl icher Umgang mit Betriebsmitte ln
Anleitung und Überprüfung von Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften,
Schülern und Praktikanten
Entwicklung und Sicherung der Quali tät
Beachtung der gesetzl ichen Bestimmungen, sowie der im Qual itätsmanag e-
menthandbuch dokumentierten internen Regelungen
gleichgestellt:
examinierte Pflegefachkräfte
hauswirtschaftl iche Fachkräfte
Verwaltungsangestell te
weisungsbefugt:
Pflegekräfte in der Ausbildung
Pflegehilfskräfte
Aushilfskräfte im Pflegebereich
Zivildienstle istende
wird vertreten von:
anderen Pflegefachkräften
Aufgaben und Kompetenzen
Bewohnerbezogene Aufgaben:
Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Be-
achtung der Regeln der aktivierenden Pflege al ler Pflegebedürftigkeitsgrade
nach den geltenden Pflegestandards
Intimtoi lette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/in-
nen
Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)- , Haar- und Nagelpflege
Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl - und Urinflasche etc.
und Hilfe beim Aufsuchen der Toi lette , wenn notwendig mit anschließen-
der Körperhygiene
Einlei ten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Not-
fal l
Verantwortl ichkeit für die Erste l lung der Pflegeplanung und Verantwort-
l ichkeit für den gesamten Pflegeprozess unter Berücksichtigung des jewei-
l igen Pflegegrades und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem b zw.
therapeutischem Team
(Die Verantwortung für den Pf legeprozess trägt in j edem Fall immer eine Pf legefa ch-
kraf t . Das heißt , dass Pf legeh i l f skräft e zwar an dem Pflegeprozess bet e i l ig t werden
können und eine examinier te Pf l egekraft d ie Verantwortung trägt . )
Durchführung und Teilnahme an Pflegevisiten
Sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation
Mitarbeit bei der Erstel lung von Bewohnerbegutachtungen des Medizini-
schen Dienstes zur Best immung der Pflegestufe
ggf. Übernahme des Nachtdienstes
ggf. Übernahme der Schichtleitung
Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:
Hilfe bei dem Aufstehen und Zubettgehen der Heimbewohner/innen
Hilfe beim An- und Auskleiden
Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. da-
bei unterstützen.
Heimbewohner/innen vom Bett in den (Rol l -)Stuhl umsetzen.
Heimbewohner/innen zur Toilette begle iten und ggf. bei deren Benutzung
helfen.
Hilfe bei der Mobil ität, auch in Form von Übungen mit Stock, Rollator und
anderen Gehhi lfen ggf. in Zusammenarbeit mi t Therapeuten
Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie:
Medikamente und Betäubungsmitte l stel len, vertei len und verabreichen
nach ärztl icher Verordnung
Behandlungspflege
Vorbereiten und Verabreichen von Injektionen nach ärztl icher Verordnung
Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen wie Wärmean-
wendung, Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen.
Anlegen von Verbänden, Wundbehandlung (Dekubitus, Gangrän etc.) und
Stomaversorgung
Katheteris ierung der Harnblase (auch Legen von Verweilkathetern)
Vorbereiten und Durchführen von Einläufen und Klistieren
Durchführen prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus -, Pneumonie-,
Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis -, Intertrigoprophylaxe usw.
Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc .
Durchführung von passiven Bewegungsübungen als Unterstützung der Ar-
beit von Krankengymnasten
Speisenversorgung:
Ermitt lung der Speisenwünsche der Heimbewohner unter Berücksichtigung
der ggf. bestehenden diätet ischen Vorschriften.
Vertei lung und Überprüfung der Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten).
Vertei lung des Essens auf die Bewohnerzimmer.
Vorbereitung der Heimbewohner/innen auf die Mahlzeiten. Allgemeine
Hilfestel lung geben zum selbständigen Essen und Trin ken.
Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeit.
Anreichen von Speisen und Getränken bei ausgeprägt hil fsbedürft igen
Heimbewohner/innen.
Sondenkost zubereiten und verabreichen.
Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten (Brot und Obst etc. ) .
Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:
Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benach-
richtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a.
Versorgung Verstorbener
Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen
Beobachtung und Weitergabe von Informationen:
Beobachtung und Erfassung des Heimbewohners auf mögliche Veränderun-
gen unter den Aspekten des Al lgemeinbefindens, der Aktivität / Mobil i tät ,
des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einlei tung von besonderen Maß-
nahmen
schriftl iche und/oder mündl iche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe
relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt , Therapeuten u.a.
Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien
Teilnahme an der Dienstübergabe und vollständige Übermittlung al ler
wichtigen Informationen an Kollegen
Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönl ichen Infor-
mationen
Aufgaben der psychosozialen Betreuung:
Gespräche führen mit den Heimbewohner/innen, gemeinsame Beschäfti -
gungen durchführen, gemeinsame Feste fe iern
Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen
von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Klei-
dung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.
Motivat ion von Heimbewohner/innen zur Teilnahme an Veranstaltungen,
zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen,
zur aktiven Beschäftigung usw.
Angemessene und umfassende Information der Heimbewohner/innen in al-
len sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten; Information über medi-
zinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kom-
petenzen des Arztes, der Pflegedienstlei tung oder anderer berührt werden).
Beratung und ggf. Anleitung der Heimbewohner/innen, z.B. im Hinblick
auf das Ernährungsverhalten, die persönl iche Hygiene etc.
Förderung von Kontakten und gegenseit iger Hilfe der Heimbewohner/in-
nen untereinander
Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehen-
den Personen:
Information und Beratung von Angehörigen und sonstigen den Heimbe-
wohner/innen nahestehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des
Arztes, der Pflegedienstlei tung oder anderer berührt werden).
Benachrichtigung der Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden bei
Abwesenheit der Pflegedienst leitung.
Betreuung der auf der Station anwesenden Angehörigen von Schwerkranken
und Sterbenden.
Aufgaben zum Qualitätsmanagement:
Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qual itätssichernden Maß-
nahmen, wie z.B. Mitarbeit im Quali tätszirkel.
Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betriebli -
chen Vorschlagswesen
umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Quali tätssystem (Checklis-
ten, Verfahrensstandards etc.)
Verpflichtung zur Arbeit nach den im Haus geltenden Standards, wie etwa
Pflegestandards
regelmäßiges Informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagement-hand-
buch
Teilnahme an internen und externen Fortbildungen al ler Art
Betriebsbezogene Aufgaben:
wirtschaftl icher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern
fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstel l ten Mitarbeitern aus dem
Pflegehelferbereich
Beachtung aller Unfal lverhütungsvorschriften
Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:
Die Pflegefachkraft soll zu folgenden Personen und Insti tut ionen eine Kommu-
nikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
zu der Heimleitung
zu der Pflegedienstlei tung
zu dem Qualitätsbeauftragten
zu den Heimbewohnern/innen
zu dem Heimbeirat
zu den Pflegehilfskräften
zu den Aushilfskräften in der Pflege
zu der Hauswirtschaft
zu der Verwaltung
zu den Praktikanten
zu dem Hygienebeauftragten
zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen
zu den ehrenamtlichen Helfern
zu den Seelsorgern
zu dem haustechnischen Dienst
zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie etc .)
zu den Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehen-
den Personen
Klausel:
Im Bedarfsfal l sind nach Anordnung von vorgesetzter Stel le zusätzliche Aufgaben
und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Ste llenbeschreibungen
aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich z .B. aus dem Leitbild und Konz ept ab-
leiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden,
soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentl ich beitragen kann. Dies betrifft
auch die laufenden Aktual is ierungen und Veränderungen des Quali tätsmanage-
menthandbuches.
fachliche Qualifikation:
Qualifikation als Pflegefachkraft (z.B. staatl ich anerkannte/r Altenpfle-
ger/in oder Krankenschwester/-pfleger bzw. Gesundheitspfleger/In, Kin-
derkranken-schwester/-pfleger)
oder ein als gle ichwertig anerkannter Abschluss
persönliche Grundfähigkeiten:
körperliche und seelische Stabil i tät
Ausgeglichenheit und Geduld
Kreativi tät
Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
Initiative und Einsatzbereitschaft
Teamfähigkeit
Konfliktfähigkeit
Organisationsfähigkeit
Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und
Schülern fachpraktisches Wissen zu vermitteln
sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
Einfühlungsvermögen
Urteilsvermögen
Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
Wir bieten
Pflegeheim Pinecki GmbH
Caspar-Theyß-Straße 23
14193 Berlin
Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin
Stel leninhaber/In: NN
Bezeichnung der Stelle: Pflegefachkraft
Arbeitsbereich: Pflege
Arbeitszeit : xxx Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Zuordnung der Stelle:
direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:
Geschäftsleitung
Heimleitung
Pflegedienstlei tung
ste l lv. Pflegedienst lei tung
Praxisanlei ter im Rahmen des jeweil igen Aufgabenfelds
Schichtführung
behandelnde Ärzte der Heimbewohner/innen (nur hinsichtl ich medizini-
scher Belange)
Sieprath
November 2017