Examinierte Pflegefachkraft (m/w)

Pflegeheim Pinecki GmbHBerlinstepstonepublished 10/13/2026
Must-have:Lead

Ihre Aufgaben

Ziele:

Erhaltung e iner mögl ichst selbständigen Lebensgestal tung durch individu-

elle, ganzheitl iche und aktivierende Pflege und Betreuung

Anpassung der Pflege an den jewei l igen Gesundheitszustand und die Be-

dürfnisse des Heimbewohners

Förderung der Lebenszufriedenheit

menschenwürdige Begleitung Sterbender

Beachtung der Quali tätspoli tik und des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrich-

tung

aktive Förderung des guten Betriebsk l imas

wirtschaftl icher Umgang mit Betriebsmitte ln

Anleitung und Überprüfung von Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften,

Schülern und Praktikanten

Entwicklung und Sicherung der Quali tät

Beachtung der gesetzl ichen Bestimmungen, sowie der im Qual itätsmanag e-

menthandbuch dokumentierten internen Regelungen

gleichgestellt:

examinierte Pflegefachkräfte

hauswirtschaftl iche Fachkräfte

Verwaltungsangestell te

weisungsbefugt:

Pflegekräfte in der Ausbildung

Pflegehilfskräfte

Aushilfskräfte im Pflegebereich

Zivildienstle istende

wird vertreten von:

anderen Pflegefachkräften

Aufgaben und Kompetenzen

Bewohnerbezogene Aufgaben:

Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Be-

achtung der Regeln der aktivierenden Pflege al ler Pflegebedürftigkeitsgrade

nach den geltenden Pflegestandards

Intimtoi lette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/in-

nen

Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)- , Haar- und Nagelpflege

Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl - und Urinflasche etc.

und Hilfe beim Aufsuchen der Toi lette , wenn notwendig mit anschließen-

der Körperhygiene

Einlei ten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Not-

fal l

Verantwortl ichkeit für die Erste l lung der Pflegeplanung und Verantwort-

l ichkeit für den gesamten Pflegeprozess unter Berücksichtigung des jewei-

l igen Pflegegrades und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem b zw.

therapeutischem Team

(Die Verantwortung für den Pf legeprozess trägt in j edem Fall immer eine Pf legefa ch-

kraf t . Das heißt , dass Pf legeh i l f skräft e zwar an dem Pflegeprozess bet e i l ig t werden

können und eine examinier te Pf l egekraft d ie Verantwortung trägt . )

Durchführung und Teilnahme an Pflegevisiten

Sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation

Mitarbeit bei der Erstel lung von Bewohnerbegutachtungen des Medizini-

schen Dienstes zur Best immung der Pflegestufe

ggf. Übernahme des Nachtdienstes

ggf. Übernahme der Schichtleitung

Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:

Hilfe bei dem Aufstehen und Zubettgehen der Heimbewohner/innen

Hilfe beim An- und Auskleiden

Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. da-

bei unterstützen.

Heimbewohner/innen vom Bett in den (Rol l -)Stuhl umsetzen.

Heimbewohner/innen zur Toilette begle iten und ggf. bei deren Benutzung

helfen.

Hilfe bei der Mobil ität, auch in Form von Übungen mit Stock, Rollator und

anderen Gehhi lfen ggf. in Zusammenarbeit mi t Therapeuten

Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie:

Medikamente und Betäubungsmitte l stel len, vertei len und verabreichen

nach ärztl icher Verordnung

Behandlungspflege

Vorbereiten und Verabreichen von Injektionen nach ärztl icher Verordnung

Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen wie Wärmean-

wendung, Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen.

Anlegen von Verbänden, Wundbehandlung (Dekubitus, Gangrän etc.) und

Stomaversorgung

Katheteris ierung der Harnblase (auch Legen von Verweilkathetern)

Vorbereiten und Durchführen von Einläufen und Klistieren

Durchführen prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus -, Pneumonie-,

Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis -, Intertrigoprophylaxe usw.

Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc .

Durchführung von passiven Bewegungsübungen als Unterstützung der Ar-

beit von Krankengymnasten

Speisenversorgung:

Ermitt lung der Speisenwünsche der Heimbewohner unter Berücksichtigung

der ggf. bestehenden diätet ischen Vorschriften.

Vertei lung und Überprüfung der Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten).

Vertei lung des Essens auf die Bewohnerzimmer.

Vorbereitung der Heimbewohner/innen auf die Mahlzeiten. Allgemeine

Hilfestel lung geben zum selbständigen Essen und Trin ken.

Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeit.

Anreichen von Speisen und Getränken bei ausgeprägt hil fsbedürft igen

Heimbewohner/innen.

Sondenkost zubereiten und verabreichen.

Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten (Brot und Obst etc. ) .

Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:

Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benach-

richtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a.

Versorgung Verstorbener

Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen

Beobachtung und Weitergabe von Informationen:

Beobachtung und Erfassung des Heimbewohners auf mögliche Veränderun-

gen unter den Aspekten des Al lgemeinbefindens, der Aktivität / Mobil i tät ,

des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einlei tung von besonderen Maß-

nahmen

schriftl iche und/oder mündl iche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe

relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt , Therapeuten u.a.

Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien

Teilnahme an der Dienstübergabe und vollständige Übermittlung al ler

wichtigen Informationen an Kollegen

Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönl ichen Infor-

mationen

Aufgaben der psychosozialen Betreuung:

Gespräche führen mit den Heimbewohner/innen, gemeinsame Beschäfti -

gungen durchführen, gemeinsame Feste fe iern

Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen

von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Klei-

dung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.

Motivat ion von Heimbewohner/innen zur Teilnahme an Veranstaltungen,

zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen,

zur aktiven Beschäftigung usw.

Angemessene und umfassende Information der Heimbewohner/innen in al-

len sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten; Information über medi-

zinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kom-

petenzen des Arztes, der Pflegedienstlei tung oder anderer berührt werden).

Beratung und ggf. Anleitung der Heimbewohner/innen, z.B. im Hinblick

auf das Ernährungsverhalten, die persönl iche Hygiene etc.

Förderung von Kontakten und gegenseit iger Hilfe der Heimbewohner/in-

nen untereinander

Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehen-

den Personen:

Information und Beratung von Angehörigen und sonstigen den Heimbe-

wohner/innen nahestehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des

Arztes, der Pflegedienstlei tung oder anderer berührt werden).

Benachrichtigung der Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden bei

Abwesenheit der Pflegedienst leitung.

Betreuung der auf der Station anwesenden Angehörigen von Schwerkranken

und Sterbenden.

Aufgaben zum Qualitätsmanagement:

Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qual itätssichernden Maß-

nahmen, wie z.B. Mitarbeit im Quali tätszirkel.

Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betriebli -

chen Vorschlagswesen

umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Quali tätssystem (Checklis-

ten, Verfahrensstandards etc.)

Verpflichtung zur Arbeit nach den im Haus geltenden Standards, wie etwa

Pflegestandards

regelmäßiges Informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagement-hand-

buch

Teilnahme an internen und externen Fortbildungen al ler Art

Betriebsbezogene Aufgaben:

wirtschaftl icher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern

fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstel l ten Mitarbeitern aus dem

Pflegehelferbereich

Beachtung aller Unfal lverhütungsvorschriften

Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:

Die Pflegefachkraft soll zu folgenden Personen und Insti tut ionen eine Kommu-

nikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:

zu der Heimleitung

zu der Pflegedienstlei tung

zu dem Qualitätsbeauftragten

zu den Heimbewohnern/innen

zu dem Heimbeirat

zu den Pflegehilfskräften

zu den Aushilfskräften in der Pflege

zu der Hauswirtschaft

zu der Verwaltung

zu den Praktikanten

zu dem Hygienebeauftragten

zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen

zu den ehrenamtlichen Helfern

zu den Seelsorgern

zu dem haustechnischen Dienst

zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie etc .)

zu den Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehen-

den Personen

Klausel:

Im Bedarfsfal l sind nach Anordnung von vorgesetzter Stel le zusätzliche Aufgaben

und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Ste llenbeschreibungen

aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich z .B. aus dem Leitbild und Konz ept ab-

leiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden,

soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentl ich beitragen kann. Dies betrifft

auch die laufenden Aktual is ierungen und Veränderungen des Quali tätsmanage-

menthandbuches.

fachliche Qualifikation:

Qualifikation als Pflegefachkraft (z.B. staatl ich anerkannte/r Altenpfle-

ger/in oder Krankenschwester/-pfleger bzw. Gesundheitspfleger/In, Kin-

derkranken-schwester/-pfleger)

oder ein als gle ichwertig anerkannter Abschluss

persönliche Grundfähigkeiten:

körperliche und seelische Stabil i tät

Ausgeglichenheit und Geduld

Kreativi tät

Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen

Initiative und Einsatzbereitschaft

Teamfähigkeit

Konfliktfähigkeit

Organisationsfähigkeit

Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung

Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und

Schülern fachpraktisches Wissen zu vermitteln

sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit

eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion

Einfühlungsvermögen

Urteilsvermögen

Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit

Wir bieten

Pflegeheim Pinecki GmbH

Caspar-Theyß-Straße 23

14193 Berlin

Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin

Stel leninhaber/In: NN

Bezeichnung der Stelle: Pflegefachkraft

Arbeitsbereich: Pflege

Arbeitszeit : xxx Stunden pro Woche

Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat

Zuordnung der Stelle:

direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:

Geschäftsleitung

Heimleitung

Pflegedienstlei tung

ste l lv. Pflegedienst lei tung

Praxisanlei ter im Rahmen des jeweil igen Aufgabenfelds

Schichtführung

behandelnde Ärzte der Heimbewohner/innen (nur hinsichtl ich medizini-

scher Belange)

Sieprath

November 2017