Mitarbeiter/-in eAT-Ausgabe Ausländerbehörde (m/w/d)

Landeshauptstadt StuttgartStuttgartstepstonepublished 10/01/2026

Wir suchen Sie für das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stellen sind in Voll- oder Teilzeit (mind. 50 %) und unbefristet zu besetzen. Das Amt für öffentliche Ordnung ist eines der großen Ämter der Stadtverwaltung mit über 1.000 Mitarbeitenden. Die Ausländerbehörde ist für rund 170.000 ausländische Bürger/-innen zuständig. Die Dienststelle Ausländerrecht ist in vier Sachgebiete mit über 170 Mitarbeitenden organisiert. Die Aufgaben dieses publikumsintensiven Bereichs sind durch die Anwendung eines sich stetig fortentwickelnden, komplexen Rechtsgebiets geprägt.

Ein Job, der Sie begeistert

Sie sind für die Ausgabe von elektronischen Aufenthaltstiteln im Scheckkartenformat (eAT), elektronischen Reiseausweisen (eRA) und sonstigen Originaldokumenten/-urkunden verantwortlich

Die Identitätsprüfung und die Erteilung von einfachen ausländerrechtlichen Informationen im Rahmen der Vorsprache gehören ebenfalls zu Ihren Aufgaben

Sie erteilen Auskunft über die Zusatzfunktionen (eID und elektronische Unterschrift)

Sie verwalten und pflegen Termine in unserem Online-Terminevergabetool

Sie prüfen die Funktionsfähigkeit der Chipdaten und überprüfen die gelieferten eATs und eReiseausweise

Das Akten- und Datenmanagement und das Vereinnahmen von Verwaltungsgebühren in Einzelfällen ist ebenso Teil Ihres Aufgabengebiets

Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.

Ihr Profil, das zu uns passt

Eine abgeschlossene mind. dreijährige Berufsausbildung, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung

Kenntnisse im Aufenthaltsrecht und im allgemeinen Verwaltungsrecht sind von Vorteil

Gute Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

Gewandtes und sicheres Auftreten, Überzeugungskraft und Einfühlungsvermögen im Kundenkontakt und in Konfliktsituationen

Eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache wird vorausgesetzt sowie das erfolgreiche Absolvieren unseres Eignungstests, wünschenswert sind Kenntnisse in der englischen Sprache

Sicherer PC‑Umgang wird vorausgesetzt

Unsere Benefits im Überblick

Weil Sicherheit und Wertschätzung zählen: ein zukunftssicherer Arbeitsplatz, betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung, Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte – 70 € brutto pro Monat in Vollzeit, attraktive Personalwohnungen im Stadtgebiet Stuttgart

Work-Life-Balance: flexible Arbeitszeitmodelle im Rahmen der Öffnungszeiten, Gesundheitsmanagement und Sportangebote

Gemeinsam wachsen: persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus

Umweltfreundlich unterwegs: ein Zuschuss zum Deutschlandticket, das Fahrradleasing-Angebot "StuttRad"

Kleine Extras, die Großes bewirken: vergünstigtes Mittagessen, Rabatte und Angebote über Corporate Benefits

Wir bieten Ihnen eine Stelle der Entgeltgruppe 5 TVöD (3.124,08–3.783,33 €) mit Gewährung einer Zulage (100 €). Alle Beträge sind monatliche Bruttowerte bei Vollzeitbeschäftigung. Weitere Informationen zur Stufensystematik finden Sie hier: Tarifbeschäftigte

Noch Fragen?

Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Frau Schuster unter 0711 216-91820 gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Simmendinger unter 0711 216-96899 oder poststelle.32-bewerbungen@stuttgart.de . Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter www.stuttgart.de/karriere . Weitere Informationen zum Amt für öffentliche Ordnung finden Sie unter www.stuttgart.de/ordnungsliebe .

Interesse geweckt? Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 15.10.2026 an unser Online-Bewerbungsportal. Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 32/0081/2026 an das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, Eberhardstr. 39, 70173 Stuttgart, senden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.

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