Pflegedienstleitung (ambulante Pflege)

MellyCox GmbH & Co. KG Ambulanter PflegedienstBielefeldstepstonezveřejněno 04. 09. 2026
Nutné:Lead

Ihre Aufgaben

  1. Stellenbezeichnung und -eingruppierung

Pflegedienstleitung

  1. Ziele der TätigkeitZiele der Tätigkeit des/der Stelleninhaber/s/in sindØPassgenaue, an den Bedürfnissen und Bedarfen der Kund*innen orientierte Dienstleistungen im Bereich Pflege, Assistenz, ISB und Betreuung sind sichergestellt

ØDie Lebensqualität der Kund*innen und die Förderung ihrer sozialen Teilhabe sind bestmöglich gefördert .

ØEs bestehen gute Arbeitsbedingungen einschließlich einer guten Arbeitsorganisation

ØDie Dienstleistungen werden gemäß der strategischen und operativen Vorgaben effizient und effektiv erbracht.

  1. Zuordnung der Stellung

Wird vertreten: von stellvertretender Pflegedienstleitung

Vertritt: Geschäftsleitung

  1. Vorgesetzte der/des Stelleninhabers/in/s

Geschäftsführung

  1. Unmittelbar nachgeordnete Mitarbeitende

Alle in Pflegetätigen Mitarbeiter/innen.

  1. Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten richten sich nach den Erfordernissen der Stelle und den gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Regelungen.7. Aufgaben und BefugnisseGrundsätzlich ist es die Aufgabe die Zusammenarbeit und Vernetzung intern und extern zu fördern, vorhandenes Wissen zu nutzen, neues Wissen zu entwickeln und weiterzugeben und für eine Umsetzung der vorgegebenen Standards zu sorgen.

Die Aufgabenerfüllung erfolgt auf dem aktuellen Stand des Wissens und wissenschaftlicher Erkenntnisse, unter Einbeziehung ökonomischer sowie ökologischer Notwendigkeiten.

Das Gepräge der Stelle bestimmen folgende Aufgaben in der Leitung:

ØDie personelle, wirtschaftliche, organisatorische und fachliche Leitungsverantwortung im Bereich der Pflege und Assistenz der Kund*innen im Baustein absolute und relative Versorgungssicherheit. Dazu gehört u.a. die Verantwortung für

o die Sicherstellung einer ganzheitlichen, bezugs-, ressourcen- und bedürfnisorientierten Pflege und Betreuung

o Sicherstellung einer optimalen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität

o die Optimierung der Zusammenarbeit aller relevanten Fach- und Personengruppen

o die Schaffung möglichst mitarbeiterfreundlicher Arbeitsbedingungen

o die Gestaltung einer nachhaltig motivierenden Mitarbeiterführung, incl. Bildungsplanung

o die Unterstützung einer nachhaltigen Personalentwicklung

o verantwortlich für die Ausbildung der Altenpflege und Entwicklung von Netzwerken

ØFallmanagement der Unterstützungsangebote für die Kund*innen

ØAngehörigenarbeit

ØÖffentlichkeitsarbeit

ØAkquisition von Kund*innen mit HilfebedarfDies beinhaltet im Einzelnen:Fachliche Steuerung

Sicherstellung der Dienstleistungen an

den Kundinnen*

  • Kontrolle der Dienstleistungsprozesssteuerung sowie der Ergebnisqualität
  • Umsetzung eines Pflegecontrollings, z.B. durch Pflegevisiten oder anderer geeigneter Assessmentverfahren der Pflege
  • Erstellung, Implementierung und Evaluation von Konzepten zur Weiterentwicklung der fachlichen Standards auf der Grundlage der Bedürfnisse der Kund*innen und verantwortlich für die Umsetzung
  • Kooperation und Vernetzung der Dienstleistungen mit anderen Fachdisziplinen sowie lokalen und überregionalen Anbietern ergänzender Dienste
  • Sicherstellung der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (z.B. WTG, Betreuungsgesetz, BTM-Gesetze; MDK; SGB´s etc.)
  • Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung externer Kontrollen
  • Umsetzung der Fortbildungsinhalte evaluieren

Hygieneanforderungen

  • Einhaltung und Umsetzung der Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften

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Personal, Führen und Leiten

Personalführung

  • Mitarbeitergespräche mit den Mitarbeitern (auch in der Probezeit) nach den internen Vorgaben führen, einschließlich des Einbringens der vereinbarten Entwicklungsziele und –Maßnahmen in die nächste Bildungsplanung
  • Fachliche Beratung, Coaching nachgeordneter MA
  • Sicherstellung einer qualifizierten Ausbildung in der Pflege
  • Begleitung und ggf. Coaching der Praxisanleiter
  • Einarbeitung sicherstellen
  • Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder interne Vereinbarungen umgehend zu bearbeiten
  • Erstellen von Beurteilungen, Zwischenzeugnissen und Zeugnissen

Personaleinsatz

  • Ermittlung und Anpassung des Personalbedarfs für die Versorgung der Kund*innen
  • Kontrolle eines verantwortlichen Umgangs mit den Personalressourcen, Arbeitszeitkonten unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes, der AVR, MVG und interner Vorgaben

Fort- und Weiterbildung

  • Bereitschaft zur ständigen Schulung/ Fortbildung ggf. auch außerhalb der Arbeitszeit
  • Bereitschaft für die Annahme von Beratung
  • Weitergabe von erlerntem Wissen an Kolleginnen und Kollegen

wirtschaftliches, mit-unternehmerisches Handeln, Kulturarbeit

Ökonomisches/ Ökologisches

Handeln

  • Verantwortung für das Erlösvolumen der erbrachten Leistungen
  • Akquisition neuer Kund*innen mit Hilfebedarf

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Qualitätsmanagement

  • Durchführungsverantwortung der verbindlichen Vorgaben der Qualitätsmanagementhandbücher
  • Einbringen von Verbesserungsvorschlägen
  • Initiieren von und Mitarbeit in Qualitätszirkeln, Arbeitskreisen und Workshops, etc.
  • Sicherstellung des Beschwerdemanagements

Kultur und Prozess-steuerung

  • Förderung eines ergebnisorientierten Konfliktmanagements

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Kommunikation, Gremienarbeit, Repräsentation

Kommunikation und Gremienarbeit

  • Sicherstellung einer quartiers- und regionsweiten Kommunikationsstruktur
  • Beschaffung aller Informationen für die Erfüllung der Aufgaben für das Kommunikationssystem
  • Informationsweitergabe an Ärzte, sowie andere interne und externe Berufsgruppen zur Erfüllung ihrer Aufgaben
  • Externe Repräsentation des Ambulanten Pflegedienstes bei öffentlichen Anlässen

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Kooperation und Beratung

Kundinnen und Angehörigenarbeit*

  • Beratung von Kund*innen und deren Angehörigen
  • Unterstützung der Akquisition von bürgerlich engagierten Menschen und Koordination einer aktiven Ehrenamtlichen Arbeit vor Ort

Kooperation mit anderen Stellen

  • Herstellen von und Kontaktpflege zu externen Kooperationspartnern
  1. Sonstige Aufgaben

Der/dem Stelleninhaber/in können darüber hinaus zeitweise andere oder zusätzliche, ihren/seinen Fähigkeiten und ihrer/seiner Vor- und Ausbildung entsprechenden Tätigkeiten übertragen werden.

  1. Erforderliche Qualifikation

Die Ausübung der Tätigkeiten setzt Fachwissen und entsprechende Fähigkeiten voraus, die in der Regel durch eine 3-jährige Ausbildung zur Krankenschwester oder Pfleger oder nach dem Krankenpflegegesetz zur Altenpflegerin oder Pfleger erworben werden kann.

Darüber hinaus ist eine abgeschlossene Weiterbildung zur Pflegedienstleitung bzw. verantwortlichen Pflegefachkraft erforderlich.