Kochhelfer (m/w/d) Pos# 81/26 (Helfer/in - Küche)

U.S. Air Force - Personalbüro Flugplatz Ramstein· Kaiserslautern· EURES· публикувана на 25.06.2026 г.

Vollzeit (39 Std.) / Ramstein / Eingruppierung: A(H)2-31 / befristet für 1 Jahr2

786 Force Support Squadron

Ihre Aufgaben:

Sie arbeiten den gelernten Köchen zu und unterstützen, indem Sie einfache, sich wiederholende Kochaufgaben in der Air Force Military Dining Facility oder Flight Kitchen ausführen.

  • Zubereitung einfacher Speisen und kalter Gerichte
  • Anrichten und Ausgeben der Speisen an der Essensausgabe
  • Bedienung und Reinigung mechanischer und spezialisierter Küchengeräte
  • Reinigung und Pflege der Arbeitsbereiche. Sie reinigen Küchenutensilien, Tische und Kühlschränke, Ausgabetheke, Öfen, Grills und Herde u.s.w. und reiningen Böden/Fliesen
  • Arbeiten an der Grillstation und an der Sandwich Bar

Ihr Profil:

  • Idealerweise Erfahrung in der Gastronomie
  • Wertschätzung von Sauberkeit & Organisation
  • Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit
  • Englisch- und Deutschkenntnisse erforderlich
  • Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten (Wechselschicht, Wochenend- und Feiertagsarbeit)
  • Bereitschaft zu regelmäßigem Heben und Tragen von von Gewichten bis zu 18 Kg

Ihre Benefits:

  • Sie werden bei uns nach Ihren Qualifikationen und Erfahrungen im Rahmen des TV AL II vergütet, dadurch kommen Sie zusätzlich in den Genuß von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie einer betrieblichen Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen
  • Profitieren Sie von unseren internen Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, wodurch Sie die Möglichkeit haben sich beruflich weiterzuentwickeln
  • Erleben Sie den amerikanischen "Way of Life" in einem internationalen und inklusiven Arbeitsumfeld
  • Als Teil unserer Air Force-Familie wird aus der amerikanischen Tradition Thanksgiving auch für Sie ein Feiertag. Sie erhalten durch Arbeitszeitumverteilung zusätzlich neun freie Tage3

1Die Stelle ist als A(H) 2-3 eingestuft: € 2.868,40

2Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) untersagt die Wiedereinstellung ehemaliger Beschäftigter oder die Umsetzung derzeit Beschäftigter in befristete Stellen ohne sachlichen Grund

3Je Dienststelle kann diese Regelung variieren