Saucier/e

Ferienhotel DER LÄRCHENHOFTiroler UnterlandEURESпубликувана на 30.10.2026 г.

Über das Unternehmen

Sie möchten gerne in einem erfolgsorientierten Team in der gehobenen Hotellerie arbeiten? Dann sind Sie bei uns goldrichtig! Familiär geführtes 5*Wellness- und Sporthotel DER LÄRCHENHOF inmitten der Kitzbüheler Alpen in Tirol sucht 1 Saucier/e Arbeiten Sie in einem der Top-Ferienhotels Österreichs in den Kitzbüheler Alpen und werden Sie Teil eines engagierten Teams in der gehobenen Gastronomie.

Aufgaben

¿ Tätigkeiten

  • Zubereitung von Speisen in der À-la-carte-Küche
  • Mitarbeit in der gehobenen Gastronomie
  • Fachgerechtes Anrichten von Speisen und Soßen
  • Speisen vorbereiten

Anforderungen

¿ Anforderungen

  • Entsprechende Praxis von Vorteil
  • Erfahrung in der gehobenen Gastronomie wünschenswert
  • Einsatzfreude, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • Erfahrung mit À-la-carte-Küche

Wir bieten

¿ Wir bieten

  • Anstellung in einem der Top-Ferienhotels Österreichs in den Kitzbüheler Alpen
  • Engagierter und erfolgsorientierter Kolleg_innenkreis
  • Gute Verdienstmöglichkeiten
  • Jahres- oder Saisonstelle
  • Geregelte Dienst- und Freizeiten
  • Freie Kost und Logis
  • Benutzung der Fitnessräume, des Tennis- und Golfplatzes
  • Ermäßigungen im Hotel, in der Schönheitsfarm und im MILON Zirkel
  • Ermäßigung im Panoramabad St. Johann
  • 50 % Ermäßigung beim hauseigenen Skilift
  • Dauerhafte Rabatte durch Angebote von Corporate Benefits
  • Freies WLAN in den Personalzimmern
  • Kinderbetreuung im Bedarfsfall
  • Lohn/Gehalt nach Kollektiv, mit hoher Bereitschaft zur Überzahlung gemäß Qualifikation und Arbeitszeit
  • 13. und 14. Monatsgehalt

Bewerbung

¿ Kontakt & Bewerbung Ferienhotel DER LÄRCHENHOF Ansprechperson: Frau Mathé ¿ karriere@laerchenhof-tirol.at ¿ https://www.laerchenhof-tirol.at/

Ausschließlich schriftliche Bewerbungen mit dem Vermerk "Bewerbung". Das Mindestentgelt für die Stelle als Saucier/e beträgt 2.232,00 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.

Sonstiges

¿ Hinweis zur Entlohnung Die u.a. Bruttomindestentlohnung bezieht sich auf Basis einer 40-Stunden-Woche.

Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestentgelt bezieht sich ausschließlich auf den Brutto-Basiswert der gesetzlichen Normalarbeitszeit. Allfällige Zuschläge darin nicht enthalten und werden zusätzlich abgegolten.

Лице за контакт

Посочено от работодателя в обявата — за въпроси и твоята кандидатура.